Die EU-Verordnung über Wertpapierzentralverwahrer (CSDR) zielt auf eine höhere Abwicklungsdisziplin im Wertpapiergeschäft ab. Für Marktteilnehmer werden dabei Strafzahlungen fällig, wenn sie eine Transaktion nicht am vereinbarten Abwicklungstag durchführen, also „Fails“ oder verzögerte Abwicklungen verursachen. Sollte es dazu kommen, übernehmen wir das Reporting und die Verrechnung der fälligen Strafzahlungen (auch „Penalties“ genannt) an unsere Kundeninstitute. Mit diesen Services sparen unsere Kunden Kosten und Aufwand für das Monitoring und die Abwicklung der Geldbußen. Neben den obligatorischen Services, von denen unsere Kunden automatisch profitieren, können auf Wunsch weitere Leistungen wie zum Beispiel ein tägliches Reporting hinzugebucht werden.
Auf einen Blick
Mit den CSDR-Services übernimmt die dwpbank für ihre Kunden die Verrechnung von Geldbußen im Rahmen der Abwicklungsdisziplin.
Pluspunkte für unsere Mehrwertservices
- Unsere CSDR-Services erleichtern die Geldbußenverrechnung: Scheitert eine Wertpapiertransaktion aufgrund von Versäumnissen der Marktteilnehmer am sogenannten Intended Settlement Day, werden laut CSDR-Verordnung der EU Geldbußen für die Partei fällig, die den Verzug verursacht hat – in der Regel sind das CSD-Teilnehmer, Handelsteilnehmer oder institutionelle Kunden. Über das System der dwpbank können solche Zahlungen automatisch zwischen unseren Kundeninstituten und der dwpbank berichtet und verrechnet werden – und zwar für sämtliche Wertpapiergeschäfte im Kommissionshandel sowie für Kunden, die selbst Handelsteilnehmer sind. Mit unseren CSDR-Services bündeln wir damit Leistungen, die von einzelnen, gerade kleineren Instituten nicht wirtschaftlich zu betreiben wären.
- Bei der Verrechnung von Geldbußen sind zwei Fälle zu unterscheiden: Erstens, die dwpbank tritt bei Handelsgeschäften als Ihre Kommissionärin auf. Damit sind wir von Geldbußen (positiv oder negativ) selbst betroffen und wickeln CSDR-Verpflichtungen automatisch ab. Für Sie als Kunden besteht kein Handlungsbedarf. Zweitens, ein Kunde schließt ein Handelsgeschäft mit externem Settlement ab. Er ist damit selbst Handelsteilnehmer und von eventuellen Geldbußen betroffen. In diesem Fall berichten wir monatlich über die Geldbußen (bis auf Endkundenebene) und rechnen anfallende Bußen monatlich ab. Neben diesen obligatorischen Leistungen können für den zweiten Fall Zusatzleistungen hinzugebucht werden – wie ein tägliches Reporting der Bußgelder bis auf Endkundenebene oder die monatliche Bereitstellung von Finanzumsatzinformationen (Buchungsstoff).